Präzise. Zerstörungsfrei. Verlässlich.
Wo andere raten, messen wir. Bergische Leckageortung verbindet modernste Ingenieurtechnik mit dem Anspruch, Schäden dort zu finden, wo sie wirklich sind – ohne Umwege, ohne unnötige Eingriffe, ohne Überraschungen.
Eine unentdeckte Leckage kostet mehr als ihre Ortung. Wir finden den Schaden präzise – unabhängig von Nachgewerken und bevor aus einem kleinen Problem ein großer Wertverlust wird.
Werte erhalten. Schäden begrenzen. Klarheit schaffen.
Schnelle Reaktion, fundierte Ingenieursexpertise und ein Wort, auf das Sie zählen können – das ist Bergische Leckageortung. Wir bringen Klarheit in komplexe Schadenssituationen, zuverlässig und ohne Verzögerung.
Als regional verwurzeltes Ingenieurbüro verbinden wir modernste Messtechnik mit handwerklicher Sorgfalt. So schaffen wir Klarheit, wo andere nur vermuten.
Präzise Ortung minimiert unnötige Baumaßnahmen und spart wertvolle Zeit.
Modernste Messtechnik für millimetergenaue Leckageortung ohne Fehldiagnose.
Wer gezielt ortet, spart doppelt: keine unnötigen Öffnungen, keine vermeidbaren Folgeschäden – und damit deutlich geringere Gesamtkosten.
Lückenlose, gerichts- und versicherungskonforme Berichte inklusive.
Bewahren Sie Ruhe – in dieser Reihenfolge machen Sie nichts falsch. Die ersten drei Schritte liegen bei Ihnen, ab dem vierten übernehmen wir.
Haupthahn schließen. Ist Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Elektrik gelangt, zusätzlich die Sicherung für den betroffenen Bereich ausschalten.
Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen – nasse Stellen, beschädigte Gegenstände, Wasserstand. Werfen Sie nichts weg.
Unter 02261 2894873, Mo–Sa rund um die Uhr. Am Telefon sagen wir Ihnen, was bis zu unserem Eintreffen noch sinnvoll ist.
Wir finden die Ursache zerstörungsfrei und erstellen ein Schadensprotokoll mit Messwerten, Fotos und Lagebeschreibung.
Auf Wunsch übernehmen wir die Abstimmung mit Ihrer Versicherung und rechnen – sofern diese zustimmt – direkt mit ihr ab.
Die Bautrocknung führen wir selbst aus, die Wiederherstellung übernehmen geprüfte Partnerbetriebe unter unserer Koordination.
Was Sie nicht tun sollten: auf Verdacht aufstemmen lassen. Wer an der falschen Stelle öffnet, hat den Schaden vergrößert und die Ursache noch immer nicht gefunden.
Hinzu kommt ein versicherungsrechtlicher Aspekt: Als Versicherungsnehmer sind Sie gehalten, den Schaden gering zu halten und – soweit die Umstände es zulassen – vorab Weisungen Ihres Versicherers einzuholen (§ 82 VVG). Werden bauliche Öffnungen vorgenommen, bevor die Ursache festgestellt und dokumentiert ist, lässt sich der Schadenhergang später oft nicht mehr belegen. Das erschwert die Regulierung und kann bei grober Fahrlässigkeit dazu führen, dass der Versicherer seine Leistung kürzt.
Sie entscheiden, wer bei Ihnen arbeitet.
Versicherer schlagen häufig eigene Partnerbetriebe vor – manchmal mit Nachdruck. Als Versicherungsnehmer haben Sie in aller Regel jedoch die freie Wahl des Unternehmens: Der Versicherer schuldet die erforderlichen Kosten der Schadenbehebung, nicht die Beauftragung eines bestimmten Betriebs. Er darf prüfen, ob die Kosten angemessen sind – Ihnen aber nicht ohne Weiteres vorschreiben, wen Sie beauftragen. Ein Blick in Ihre Vertragsbedingungen lohnt sich dennoch, da einzelne Tarife besondere Regelungen zu Netzwerkbetrieben enthalten.
Sie haben durchgehend denselben Ansprechpartner – und am Ende eine einzige, lückenlose Dokumentation statt drei Berichten aus drei Firmen.
Präzise umgesetzt, zuverlässig begleitet und auf Ihre Anforderungen abgestimmt – von der ersten Messung bis zur fertigen Dokumentation.




Was uns ausmacht, sind klare Werte und ein eingespieltes Team. Wir arbeiten zuverlässig, denken partnerschaftlich und stellen den Menschen in den Mittelpunkt. So entstehen Diagnosen, die fachlich überzeugen und langfristig Vertrauen schaffen.



Wir arbeiten mit Messtechnik von
Bei einem Leitungswasserschaden entscheidet die Qualität der Ortung darüber, wie hoch der Folgeschaden am Ende ausfällt. Wer auf Verdacht öffnet, produziert Kosten, die niemand gebraucht hätte.
Jeder Befund wird vollständig dokumentiert – Messwerte, Thermogramme, Fotos und Lagepläne. Aufbereitet so, dass die Unterlagen für die Regulierung und, falls es dazu kommt, auch vor Gericht verwendbar sind.
Zerstörungsfreie Ortung heißt: Wir öffnen erst, wenn feststeht, wo. Das spart Stemmarbeiten, Trocknungszeit und Sanierungskosten – und den Ärger mit Bewohnern, die wochenlang in einer Baustelle sitzen.
Als Ingenieurbüro mit TÜV-geprüfter Sachkunde für Leckageortung beurteilen wir die Ursache fachlich, nicht nur den Symptomort. Das ist die Grundlage dafür, Verantwortlichkeiten sauber auseinanderzuhalten.
Sie betreuen mehrere Objekte oder regulieren regelmäßig Wasserschäden? Sprechen Sie uns auf eine feste Zusammenarbeit an: +49 2261 2894873
Wir sind im Oberbergischen Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Kölner Osten unterwegs. Bei einem akuten Wasserschaden zählt jede Stunde – kurze Wege bedeuten, dass wir schnell bei Ihnen sind.
Gummersbach mit Derschlag, Dieringhausen, Rebbelroth, Vollmerhausen und Weiershagen, außerdem Bergneustadt, Waldbröl, Wiehl mit Oberwiehl sowie Reichshof mit Hunsheim.
Engelskirchen, Overath, Rösrath und Bergisch Gladbach mit Bensberg.
Vor allem der Kölner Osten – unter anderem Mülheim, Dellbrück, Kalk, Ostheim mit Ostheim-Süd und der Göttersiedlung, Heumar sowie Porz. Weitere Stadtteile auf Anfrage.
Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – bei größeren Schäden kommen wir auch darüber hinaus. +49 2261 2894873
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Leckageortung und Bauwerksdiagnostik.
Die Grenze verläuft zwischen dem, was fest zum Haus gehört, und dem, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt für das Gebäude selbst: Rohrleitungen, Estrich und Dämmung darunter, Putz, Fliesen, fest verlegte Böden sowie Heizungs- und Sanitäranlagen. Auch die Leckageortung, die Trocknung der Bausubstanz und die Wiederherstellung gehören dazu. Abgeschlossen wird sie vom Eigentümer – bei Eigentumswohnungen von der Eigentümergemeinschaft.
Die Hausratversicherung zahlt für Ihr Eigentum in der Wohnung: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, lose verlegte Teppiche, Vorhänge. Sie kommt auch für deren Trocknung auf und übernimmt in der Regel eine Ersatzunterkunft, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist. Diese Versicherung braucht jeder Bewohner – Mieter wie Eigentümer.
Die Küche ist der häufigste Zweifelsfall – und weil viele Wasserschäden an Spülmaschine oder Zulauf beginnen, auch ein praktisch bedeutsamer. Als Faustregel: Eine Einbauküche, die eigens für diese Wohnung angefertigt und fest verbaut wurde, zählt in der Regel zum Gebäude. Eine Serienküche, die sich zerlegen und andernorts wieder aufbauen lässt, zählt zum Hausrat – ebenso jede Küche, die ein Mieter selbst mitgebracht hat. Freistehende Geräte wie Kühlschrank oder Spülmaschine gehören zum Hausrat, fest eingebaute Geräte folgen meist der Einordnung der Küche. Hier kann tatsächlich eine Deckungslücke entstehen, wenn sich beide Versicherer für unzuständig halten. Ein Blick in beide Verträge lohnt sich deshalb, bevor etwas passiert.
Als Mieter melden Sie den Schaden Ihrem Vermieter und Ihrer Hausratversicherung. Um das Gebäude kümmert sich der Eigentümer.
Zu beachten: Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau aus der Kanalisation sind in beiden Verträgen nur dann mitversichert, wenn zusätzlich Elementarschutz vereinbart wurde.
Im Zweifel melden Sie den Schaden beiden Versicherern. Unser Ortungsbericht ist so aufgebaut, dass ihn beide Seiten verwenden können. Maßgeblich ist am Ende immer Ihr konkreter Vertrag – eine Versicherungsberatung ersetzen diese Hinweise nicht.
Beschreiben Sie kurz, was passiert ist – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag und dem zu erwartenden Kostenrahmen. Ihre Anfrage ist unverbindlich, zurückgehen und Angaben ändern können Sie jederzeit. Bei akutem Wasserschaden rufen Sie uns direkt an: +49 2261 2894873.
Schritt 1 von 7 – Dringlichkeit
Schritt 2 von 7 – Auftragsart
Schritt 3 von 7 – Kurzbeschreibung
Schritt 4 von 7 – Damit wir Sie erreichen können
Schritt 5 von 7 – Terminwunsch
Schritt 6 von 7 – Objektadresse
Schritt 7 von 7 – Einwilligung & Absenden
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Ihre Anfrage-Nr.: wird vergeben…
Bei dringenden Anliegen: +49 2261 2894873